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Brandschutz im Homeoffice: Pflichten für Arbeitgeber

von Jan. 2, 2026

Heller, moderner Arbeitsplatz im Homeoffice mit Laptop auf einem Holzschreibtisch, Zimmerpflanze und weichem Tageslicht – Symbolbild für Arbeitsschutz und Brandschutzprävention.

Brandschutzhelfer im Homeoffice: Arbeitspflichten und Sicherheit beim mobilen Arbeiten

In der modernen Arbeitswelt ist das Homeoffice fest etabliert. Doch während ergonomische Bürostühle und schnelle Internetverbindungen oft thematisiert werden, bleibt ein entscheidender Aspekt häufig auf der Strecke: der Arbeitsschutz im Homeoffice, insbesondere der Brandschutz. Viele Unternehmen in Deutschland stellen sich die Frage, wie weit ihre Verantwortung reicht, wenn der Schreibtisch im privaten Wohnzimmer steht. Ist ein Brandschutzhelfer Homeoffice-Einsatz überhaupt rechtlich vorgesehen und was müssen Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice beachten?

Die rechtliche Grauzone: Wo endet die Betriebsstätte?

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern. Das gilt prinzipiell auch für mobiles Arbeiten. Die Herausforderung beim Brandschutz liegt jedoch in der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dennoch ist eine Brandschutzunterweisung Homeoffice kein optionales Extra, sondern ein notwendiger Baustein, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice: Die Basis der Sicherheit

Bevor ein Mitarbeiter dauerhaft ins Homeoffice wechselt, sollte eine Gefährdungsbeurteilung Homeoffice durchgeführt werden. Dabei geht es nicht darum, die Privatwohnung zu inspizieren, sondern potenzielle Risiken am häuslichen Arbeitsplatz zu identifizieren. Typische Brandgefahren im Homeoffice sind:

  • Überlastete Mehrfachsteckdosen: Der Klassiker, wenn Monitor, Laptop, Drucker und Schreibtischlampe an einer einzigen Leiste hängen.
  • Defekte Netzteile: Billige Ersatzkabel oder beschädigte Isolierungen können Kurzschlüsse verursachen.
  • Mangelnde Belüftung: Laptops auf weichen Unterlagen wie Sofas oder Decken überhitzen schnell.

Braucht man einen Brandschutzhelfer im Homeoffice?

Die DGUV Vorschrift 1 sieht vor, dass in Betrieben ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen. Im reinen Homeoffice ist die Benennung eines klassischen Brandschutzhelfers schwierig, da dieser im Ernstfall keine Kontrolle über die baulichen Gegebenheiten der Wohnung hat. Dennoch ist es sinnvoll, Mitarbeiter, die mobil arbeiten, gezielt als „Homeoffice-Brandschutzbeauftragte“ in eigener Sache zu schulen. Eine modifizierte Brandschutzunterweisung Homeoffice vermittelt das nötige Wissen, um Brände zu verhindern oder im Keim zu ersticken.

Inhalte einer effektiven Brandschutzunterweisung für mobile Mitarbeiter

Unternehmen aus Regionen wie Walsrode, die ihre Belegschaft schützen wollen, sollten die Unterweisung auf die spezifischen häuslichen Gegebenheiten zuschneiden. Wichtige Punkte sind hierbei:

  • Rauchmelderpflicht: In fast allen Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in Schlafräumen und Fluren Pflicht. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter aktiv darauf hinweisen.
  • Umgang mit Löschmitteln: Während im Büro große Wandhydranten oder 6-Liter-Schaumlöscher stehen, sind im Homeoffice kompakte Lösungen wie Löschsprays oder Feuerlöschdecken oft praktikabler.
  • Flucht- und Rettungswege: Auch zu Hause muss klar sein, wie man die Wohnung im Brandfall sicher verlässt, ohne durch verqualmte Treppenhäuser zu müssen.

Verantwortung des Arbeitgebers bei Arbeitsmitteln

Ein oft unterschätzter Punkt beim Arbeitsschutz im Homeoffice ist die Haftung für bereitgestellte Arbeitsmittel. Wenn der vom Arbeitgeber gestellte Monitor aufgrund eines technischen Defekts einen Brand verursacht, steht das Unternehmen in der Verantwortung. Regelmäßige Prüfungen nach DGUV V3 (Elektroprüfung) sind daher auch für mobile Geräte wie Laptops und Dockingstations dringend zu empfehlen. Brandschutzheld.com berät Betriebe hierbei umfassend, um sowohl die Sicherheit als auch die Rechtssicherheit zu wahren.

Prävention durch Sensibilisierung

Brandschutz ist im privaten Bereich oft eine Frage der Aufmerksamkeit. Durch eine regelmäßige Brandschutzunterweisung Homeoffice sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Gefahrenquellen wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder das Laden von E-Bike-Akkus in der Nähe von brennbaren Materialien. Ein gut informierter Mitarbeiter ist der beste Schutz vor kostspieligen Ausfällen und menschlichen Tragödien.

Fazit: Brandschutz macht nicht an der Bürotür halt

Die Implementierung von Brandschutzstrategien für das Homeoffice ist für moderne Unternehmen unverzichtbar. Es schützt nicht nur das wertvollste Gut – die Mitarbeiter – sondern sichert den Arbeitgeber auch rechtlich gegen Regressansprüche ab. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung Homeoffice und die passende Unterweisung sind kleine Investitionen mit großer Wirkung. Wir von Brandschutzheld.com aus Walsrode unterstützen Sie dabei, diese Prozesse effizient und rechtssicher in Ihren Betriebsalltag zu integrieren.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Arbeitgeber Rauchmelder in der Wohnung des Mitarbeiters prüfen?

Nein, die Wartung der privaten Rauchmelder liegt in der Regel beim Eigentümer oder Mieter. Der Arbeitgeber sollte jedoch im Rahmen der Unterweisung sicherstellen, dass der Mitarbeiter über die gesetzliche Pflicht und die Funktionsweise informiert ist.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für alle Arbeitsplätze zu beurteilen. Beim mobilen Arbeiten kann dies oft über Selbstauskunftsbögen oder digitale Checklisten erfolgen.

Kann die Brandschutzunterweisung Homeoffice online erfolgen?

Ja, theoretische Inhalte der Brandschutzunterweisung können sehr gut über E-Learning-Plattformen oder Videokonferenzen vermittelt werden. Dennoch empfiehlt sich ergänzend ein Praxistraining, wenn Mitarbeiter regelmäßig im Büro sind.

Wer haftet, wenn ein privates Gerät im Homeoffice einen Brand verursacht?

Verursacht ein privates Gerät einen Brand am Arbeitsplatz, haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters. Bei Dienstgeräten ist jedoch der Arbeitgeber in der Prüfpflicht und potenziell haftbar.

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André Leiber