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Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter

Überblick

Ein Brandschutzbeauftragter wird für alle Betriebe empfohlen und ist für Unternehmen mit erhöhter oder hoher Brandgefahr verpflichtend. Informationen hierzu geben das Arbeitsschutzgesetz, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die Berufsgenossenschaften sowie der jeweilige Versicherer. Der oder die Brandschutzbeauftragte kann auch eine externe Person sein. Das bietet für Sie viele Vorteile: Ich besitze bereits jahrelange Erfahrung im Brandschutz, bin immer auf dem neuesten Stand bezüglich geltender Vorschriften und Normen und stehe Ihnen zuverlässig zur Seite

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Brandschutzbeauftragter ist für Unternehmen mit erhöhter oder hoher Brandgefahr verpflichtend, zum Beispiel in Industrie-, Lager- oder Pflegeeinrichtungen.
Grundlage dafür sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sowie Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Versicherer.
Auch für andere Betriebe wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten dringend empfohlen, um Risiken zu minimieren und den Versicherungsschutz zu sichern.

Was sind die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten?

Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt alle Aufgaben rund um die Organisation, Überwachung und Optimierung des betrieblichen Brandschutzes. Dazu gehören:

  • Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen

  • Durchführung und Dokumentation von Brandschutzunterweisungen

  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen

  • Beratung bei Neubauten oder Umbauten

  • Unterstützung bei behördlichen Prüfungen und Audits

So stellt er sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und der Betrieb im Ernstfall optimal vorbereitet ist.

Warum lohnt sich ein externer Brandschutzbeauftragter?

Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet fachliche Expertise, Neutralität und Kosteneffizienz.
Unternehmen profitieren von einem aktuellen Fachwissen, da externe Spezialisten regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen.
Zudem spart der Betrieb interne Ressourcen, da keine eigene Fachkraft ausgebildet oder dauerhaft freigestellt werden muss – eine sichere und wirtschaftliche Lösung.

Für welche Unternehmen ist ein externer Brandschutzbeauftragter besonders sinnvoll?

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist vor allem in folgenden Betrieben empfehlenswert:

  • Produktions- und Industrieunternehmen

  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

  • Hotels, Schulen und öffentliche Gebäude

  • Logistik- und Lagerbetriebe

  • Bürogebäude mit vielen Beschäftigten

Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Brandschutzorganisation professionell auslagern und so rechtliche Risiken vermeiden.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem externen Brandschutzbeauftragten?

Die Zusammenarbeit bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtssicherheit durch Einhaltung aller Vorschriften (DGUV, ASR, ArbSchG)

  • Erfahrene Fachkompetenz ohne interne Ausbildungskosten

  • Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen

  • Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen oder Audits

  • Rundum-Betreuung inklusive Schulung, Beratung und Begehungen

So bleibt der Betrieb dauerhaft sicher, rechtskonform und optimal vorbereitet auf den Ernstfall.

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