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Jährliche Brandschutzunterweisung: Pflicht, Inhalte & Fristen

von Nov. 12, 2025

Jährliche Brandschutzunterweisung: Pflicht, Inhalte und Fristen für mehr Betriebssicherheit

Prävention ist der beste Brandschutz. Doch selbst die beste technische Ausstattung und die sorgfältigste Gefährdungsbeurteilung sind nutzlos, wenn die Mitarbeiter im Ernstfall nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Hier setzt die jährliche Brandschutzunterweisung an. Sie ist das Herzstück der organisatorischen Sicherheit und eine zwingende gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen in Deutschland. Sie garantiert, dass alle Beschäftigten ihren Beitrag zur Unfallverhütung leisten und im Notfall zu echten Brandschutzhelden werden.

Als Ihr Experte für Betriebssicherheit und Brandschutzschulung aus Walsrode (Niedersachsen) zeigen wir von Brandschutzheld.com, wie Sie diese jährliche Pflicht effektiv, praxisnah und gesetzeskonform umsetzen, um den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu sichern.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Unterweisung

Die Notwendigkeit regelmäßiger Unterweisungen im Brandschutz ergibt sich direkt aus mehreren Gesetzen und Vorschriften, die den Arbeitgeber in der Pflicht sehen, seine Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Die wichtigsten Grundlagen sind:

Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Schreibt Unterweisungen für die sichere Benutzung von Arbeitsmitteln vor.
  • ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände): Konkretisiert die Anforderungen an die Brandschutzschulung und die Unterweisung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Die ASR A2.2 verlangt ausdrücklich, dass alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die relevanten Brandschutzmaßnahmen und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Dies gilt zusätzlich zur spezifischen Ausbildung der Brandschutzhelfer.

Inhalte: Was muss die jährliche Unterweisung umfassen?

Die Unterweisung muss spezifisch auf die Gegebenheiten des Unternehmens zugeschnitten sein, wie sie in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden. Sie dient dazu, das Bewusstsein zu schärfen und die Handlungsfähigkeit im Ernstfall zu gewährleisten.

Kernpunkte der jährlichen Brandschutzunterweisung

  • Gefahrenquellen und Brandrisiken: Sensibilisierung für spezifische Brandgefahren im Betrieb (z.B. Lagerung, Produktionsprozesse, elektrische Geräte).
  • Verhalten im Brandfall: Richtige Alarmierung (intern/extern), Anwendung der Brandschutzordnung, Nutzung von Notrufeinrichtungen.
  • Flucht- und Rettungswege: Wiederholung der korrekten Nutzung und Freihaltung der Fluchtwege und Notausgänge.
  • Löschmitteleinsatz und -standorte: Vermittlung des Standorts der Feuerlöscher und des Umgangs mit ihnen, ohne dass eine vollständige Löschübung erforderlich ist (diese ist nur für Brandschutzhelfer verpflichtend, wird aber empfohlen).
  • Spezifische Vorkehrungen: Erläuterung besonderer Maßnahmen, z.B. bei der Durchführung einer temporären Brandwache oder bei Evakuierungen.

Wichtig: Die Unterweisung muss nachweisbar erfolgen. Die Unterschrift der Teilnehmer ist essenziell für die Dokumentationspflicht und dient als Nachweis im Schadens- oder Prüffall.

Brandschutzhelfer und Unterweisung: Ein Unterschied mit großer Wirkung

Es ist entscheidend, die jährliche Brandschutzunterweisung von der Ausbildung zum Brandschutzhelfer zu unterscheiden. Die Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter und vermittelt grundlegendes Wissen sowie das richtige Verhalten. Sie ist kürzer und theoretischer.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung hingegen ist eine umfassende Brandschutzschulung für einen ausgewählten Personenkreis, die eine tiefergehende Theorie und eine obligatorische praktische Löschübung beinhaltet. Der Brandschutzhelfer ist im Notfall zur aktiven Brandbekämpfung und Evakuierungsunterstützung vorgesehen.

Beide Maßnahmen sind nicht austauschbar, sondern ergänzen sich: Der Beauftragte und die Helfer sorgen für die Koordination; die jährliche Unterweisung stellt sicher, dass alle Mitarbeiter die Basisregeln der Unfallverhütung beherrschen.

Praxistipps für eine effektive Unterweisung

Damit die Unterweisung mehr ist als nur eine Pflichtübung, sollte sie praxisnah und ansprechend gestaltet werden. Eine trockene Power-Point-Präsentation reicht oft nicht aus, um das Bewusstsein zu schärfen und das Wissen nachhaltig zu verankern.

So wird Ihre Unterweisung zum Erfolg

  • Bezug zum Arbeitsplatz: Gehen Sie konkret auf die Gefahren in den jeweiligen Arbeitsbereichen ein (Büro, Lager, Produktion).
  • Begehung der Fluchtwege: Führen Sie die Unterweisung in der Nähe von Rettungswegen durch und zeigen Sie die Notausgänge direkt vor Ort.
  • Kurze Löschdemonstration: Auch wenn keine Helfer-Ausbildung stattfindet, ist eine kurze Demonstration des Feuerlöschereinsatzes oft sehr wirksam.
  • Interaktion und Fragen: Ermutigen Sie die Mitarbeiter, Fragen zu stellen, und überprüfen Sie das Verständnis durch kurze Quizze.
  • Dokumentation: Nutzen Sie einheitliche Formulare zur lückenlosen Dokumentation der Teilnahme und der vermittelten Inhalte.

Das Team von Brandschutzheld.com unterstützt Sie nicht nur bei der Durchführung Ihrer jährlichen Brandschutzschulung in Walsrode und darüber hinaus, sondern auch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die die Grundlage für alle Unterweisungsinhalte bildet. Sorgen Sie für maximale Betriebssicherheit – jährlich, zuverlässig und professionell.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?

Die Brandschutzunterweisung muss gemäß ASR A2.2 mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten durchgeführt werden. Darüber hinaus muss eine Unterweisung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsabläufe oder der Brandschutzeinrichtungen erfolgen.

Wer darf die jährliche Brandschutzunterweisung durchführen?

Die Unterweisung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Dies ist in der Regel der Brandschutzbeauftragte des Unternehmens oder eine andere qualifizierte Person, die über das notwendige Fachwissen verfügt. Brandschutzheld.com bietet auch externe Dozenten für diese Aufgabe an.

Muss bei der Unterweisung eine Löschübung gemacht werden?

Nein, bei der allgemeinen jährlichen Unterweisung ist eine praktische Löschübung nicht zwingend vorgeschrieben. Diese ist nur für die Ausbildung der Brandschutzhelfer (5% der Belegschaft) obligatorisch. Eine Demonstration des richtigen Umgangs mit Feuerlöschern wird jedoch dringend empfohlen.

Was muss dokumentiert werden?

Der Arbeitgeber muss die Durchführung der Unterweisung dokumentieren. Dazu gehören das Datum der Unterweisung, die Namen der unterwiesenen Personen, die vermittelten Inhalte und die Unterschrift des Unterweisenden sowie der Teilnehmer. Dies dient als wichtiger Nachweis für die Unfallverhütung und die Einhaltung der Pflichten.

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André Leiber