Brandwache: Wann ist sie Pflicht und wie sichert sie Ihre Betriebssicherheit?
In vielen Unternehmen ist der Brandschutz eine feste Größe, die durch Technik und geschultes Personal (wie Brandschutzhelfer) gewährleistet wird. Es gibt jedoch Situationen, in denen das Brandrisiko temporär stark erhöht ist oder die normalen Schutzsysteme nicht funktionieren. Genau dann wird die Brandwache zur unverzichtbaren Sofortmaßnahme und zur Pflicht.
Die Brandwache stellt eine direkte und kontinuierliche Überwachung sicher, um Brände sofort zu erkennen, zu bekämpfen und Alarm auszulösen. Wir, Ihr Experte für Betriebssicherheit Brandschutzheld.com aus Walsrode (Niedersachsen), erläutern die genauen Einsatzbereiche, die rechtlichen Grundlagen und wie Sie mit qualifiziertem Personal die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz in Risikosituationen sicherstellen.
Was ist eine Brandwache und wann ist sie erforderlich?
Eine Brandwache besteht aus qualifiziertem Personal – oft ausgebildete Brandschutzhelfer oder spezialisierte Kräfte – deren alleinige Aufgabe es ist, eine erhöhte Brandgefahr zu überwachen und im Notfall unverzüglich einzugreifen. Sie ist eine organisatorische Brandschutzmaßnahme, die temporäre Risikolücken schließt.
Vier typische Situationen, in denen eine Brandwache Pflicht ist:
- Feuergefährliche Arbeiten: Bei Schweiß-, Trennschleif- oder Lötarbeiten, bei denen Funkenflug entsteht. Die Gefährdungsbeurteilung dieser Arbeiten macht eine Brandwache oft zwingend erforderlich, um Entstehungsbrände sofort zu löschen.
- Ausfall technischer Brandschutzanlagen: Wenn Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) aufgrund von Wartung, Störungen oder Umbauarbeiten abgeschaltet sind. In solchen Fällen ordnen Behörden oder Feuerwehren eine Kompensationsmaßnahme durch eine Brandwache an.
- Veranstaltungen/Sonderbauten: Bei Großveranstaltungen, in Versammlungsstätten oder Sonderbauten mit hohem Personenaufkommen. Hier ist die Brandwache oft Teil der Genehmigungsauflagen.
- Nach einem Brandereignis: Nach einem gelöschten Brand zur Überwachung von Glutnestern und zur Vermeidung eines erneuten Ausbruchs.
Die rechtliche Verankerung und die Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Die Notwendigkeit einer Brandwache ist rechtlich in verschiedenen Bereichen verankert. Das Arbeitsschutzgesetz und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) spielen eine Rolle, aber besonders wichtig sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die behördlichen Auflagen der örtlichen Bau- und Brandschutzbehörden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das entscheidende Werkzeug. Sie muss die Risiken feuergefährlicher Arbeiten analysieren und festlegen, welche Schutzmaßnahmen – inklusive der Bereitstellung einer Brandwache – getroffen werden müssen. Nur so kann die Unfallverhütung garantiert werden.
Anforderungen an das Wachpersonal
- Qualifikation: Das Personal muss über aktuelles Wissen im Brandschutz verfügen, im Idealfall eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder besser noch eine spezialisierte Wachausbildung besitzen.
- Ausrüstung: Die Brandwache muss mit geeigneten Feuerlöschern und Kommunikationsmitteln ausgestattet sein, um schnell Alarm schlagen oder einen Entstehungsbrand bekämpfen zu können.
- Dokumentation: Alle Wachgänge, Beobachtungen und Vorkommnisse müssen lückenlos protokolliert werden, um die Erfüllung der Betriebssicherheit nachweisen zu können.
Aufgaben und Vorteile der professionellen Brandwache
Der Hauptvorteil einer externen, professionellen Brandwache ist die sofortige Einsatzbereitschaft und die unabhängige, lückenlose Überwachung. Dies entlastet das eigene Personal und garantiert die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.
Kernaufgaben der professionellen Brandwache
- Kontinuierliche Überwachung: Abgehen der gefährdeten Bereiche während und nach den Risikoarbeiten (oft 30 bis 60 Minuten nach Beendigung).
- Sofortiges Eingreifen: Löschen von Entstehungsbränden mit den bereitgestellten Feuerlöschern oder anderen Mitteln.
- Alarmierung der Rettungskräfte: Bei einem Brand, der nicht sofort gelöscht werden kann, erfolgt die unverzügliche Alarmierung der Feuerwehr.
- Sicherung der Einsatzstelle: Einweisung der Feuerwehr und Sicherstellung, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden, wodurch der Gesundheitsschutz gewährleistet ist.
Eine Brandwache ist somit eine aktive Maßnahme, die über passive Systeme wie Brandmelder hinausgeht. Sie kombiniert Wachsamkeit mit der Fähigkeit zur sofortigen aktiven Gefahrenabwehr.
Brandschutzheld.com: Ihr Partner für qualifizierte Brandwachen
Als Brandschutzheld.com aus Walsrode stellen wir Ihnen qualifiziertes Personal für Ihre Brandwache zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter sind nicht nur geschult im Umgang mit Feuerlöschern, sondern verfügen über die notwendige Erfahrung, um Risikosituationen sicher und professionell zu managen.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Umsetzung der Auflagen, die sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung oder behördlichen Anordnungen ergeben, und bieten Ihnen eine nahtlose Ergänzung zu Ihrer internen Brandschutzschulung und Ihren Brandschutzhelfern. Setzen Sie auf uns, um die Betriebssicherheit auch in Risikophasen zu 100% zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Was sind feuergefährliche Arbeiten, bei denen eine Brandwache notwendig ist?
Feuergefährliche Arbeiten umfassen alle Tätigkeiten, bei denen Flammen, Funken, starke Wärmeentwicklung oder glühende Teile entstehen können. Dazu gehören Schweißen, Löten, Brennschneiden, Trennschleifen und andere Heißarbeiten, die außerhalb dafür vorgesehener Werkstätten stattfinden. Hier ist ein Brandposten zur Unfallverhütung Pflicht.
Wie lange muss eine Brandwache nach den Arbeiten erfolgen?
Nach feuergefährlichen Arbeiten muss die Brandwache in der Regel mindestens 30 bis 60 Minuten über das Ende der Tätigkeit hinaus fortgesetzt werden. Dies dient der Überwachung von eventuell entstandenen Glutnestern, die sich erst verzögert zu einem Brand entwickeln könnten. Die genaue Dauer muss das ausgestellte Erlaubnisschein für Heißarbeiten festlegen.
Wer darf eine Brandwache stellen?
Die Brandwache muss durch Personen gestellt werden, die im Brandschutz unterwiesen und in der Bedienung von Feuerlöschern geschult sind (idealerweise Brandschutzhelfer oder Fachpersonal). Bei hohem Risiko oder behördlichen Auflagen ist oft die Beauftragung einer professionellen externen Brandwache erforderlich.
Ist eine Brandwache auch bei Ausfall der Brandmeldeanlage Pflicht?
Ja. Fällt die automatische Brandmeldeanlage (BMA) aus, muss die Überwachungsfunktion durch eine personelle Brandwache kompensiert werden, um die gesetzlich geforderte Betriebssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Behörden oder Versicherer machen dies in der Regel zur zwingenden Auflage.
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